Die Vorsorgevollmacht

Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Urkunde, durch die eine Person einen Bevollmächtigten benennt, um ihre Person und ihr Vermögen zu schützen, sollte sie selbst nicht dazu in der Lage sein.

Im Gegensatz zu gerichtlich angeordneten Schutzmaßnahmen, wie der Betreuung (tutelle), Vormundschaft (curatelle) oder „sauvegarde de justice“, bietet die Vorsorgevollmacht dem Vollmachtgeber große Freiheit, was die Wahl des Bevollmächtigten und die im gegebenen Fall zu treffenden Entscheidungen anbelangt. So kann ein individuell angepasster Schutz organisiert werden, ohne dass die Mitwirkung eines Richters erforderlich ist.

Eine durch eine notarielle Urkunde erstellte Vorsorgevollmacht bietet zahlreiche Vorteile. Neben der Beratung durch den Notar und den Erläuterungen ist der Umfang der Befugnisse des Bevollmächtigten bei einer notariell erstellten Vorsorgevollmacht größer. Im Allgemeinen sind die Befugnisse des Bevollmächtigten auf weniger bedeutende Handlungen beschränkt, beispielsweise auf einfache Handlungen zur Aufbewahrung und Verwaltung. Durch eine notariell erstellte Vorsorgevollmacht kann der Bevollmächtigte ferner Rechtsgeschäfte zur entgeltlichen Abtretung (Verkauf) ohne die Mitwirkung des Vormundschaftsrichters durchführen. Unentgeltliche Abtretungen (Schenkungen) unterliegen jedoch weiterhin der richterlichen Genehmigung.

Zudem kann eine Vorsorgevollmacht beispielsweise auch zum Schutz eines beeinträchtigten Kindes erstellt werden. In diesem Fall ist die Vollmacht zwingend durch eine notarielle Urkunde zu erstellen.