Finanzierungen

Um den Bedürfnissen unserer Klienten, Darlehensgeber oder Darlehensnehmer, juristische Personen oder Privatpersonen, bestmöglich gerecht zu werden, wurde in unserem Notariat eine Abteilung eingerichtet, die sich der Finanzierungsthematik widmet.

Begleitung bei Finanzierungsanträgen

Wir kümmern uns präzise um die Finanzierungsbedürfnisse unserer Klienten und arbeiten eng mit unseren Teams und der Expertise der anderen Abteilungsschwerpunkte zusammen:

  • Privatimmobilien,
  • Gewerbeimmobilien,
  • Bauträgergeschäfte,
  • Familienrecht,
  • Vermögensgestaltung,
  • Wirtschaftsrecht,
  • Internationales Privatrecht,
  • Agrarrecht,
  • sozialer Wohnungsbau.
demandes de financement : accompagnement et démarches

Finanzierungen können in andere Rechtsgeschäfte eingebettet sein bei der Beurkundung einer anderen Urkunde, zu der die Darlehensurkunde hinzukommt. Dies ist insbesondere bei Kaufvorhaben der Fall. Allerdings kann der Darlehensvertrag auch ein unabhängiges Rechtsgeschäft darstellen, beispielsweise bei einer Refinanzierung, einer Garantieverlängerung, einer Kreditkonsolidierung oder einem Baukredit.

Das Begleitverfahren

Wir beraten unsere Klienten bereits im Vorfeld, um sie bei ihrer Wahl der Finanzierungsmodalitäten zu unterstützen.

Anschließend besprechen wir die Angebote, Darlehensentwürfe oder Finanzierungsvereinbarungen, die von Finanzinstituten oder Notarkollegen vorgelegt werden, und bereiten die Erstellung der Urkunden zur Garantieübernahme vor.

Schließlich folgt die Beurkundung der notariellen Urkunde, die beispielsweise die Übernahme von hypothekarischen Garantien, von Bürgschaften oder von Verpfändungen umfasst, oder aber einen Kreditrahmen schafft, einen Immobilienleasingvertrag eröffnet oder die Abtretung von Forderungen umfasst. Nach der Unterzeichnung der Urkunde werden die Formalitäten zur Eintragung der Immobilien- oder Mobiliarsicherheiten mit Unterstützung unserer Abteilungen durchgeführt.

Sobald das Darlehen zurückgezahlt ist, können wir in der Angelegenheit wieder tätig werden und Urkunden zur Löschung der Eintragungen und die damit einhergehenden Löschungsanträge erstellen.

Die Bearbeitung der Akte über den gesamten Vorgang hinweg erfordert umfassende Kenntnisse der aktuellen Bestimmungen, weswegen wir unsere Expertise stets auf dem neuesten Stand halten. So ist das Fachgebiet des Kreditsicherheitenrechts beispielsweise durch die Einführung der Verordnung Nr. 2021-1192 vom 15. September 2021 substanziell reformiert worden.