Nachlassregelung

Unsere Abteilung für Nachlassabwicklungen begleitet Sie individuell abgestimmt bei den verschiedenen Etappen einer Nachlassregelung. Zunächst ist es erforderlich, dass der Notar im Vorfeld und vor der Annahme des Nachlasses eine vollständige Vermögensaufstellung erstellen kann.

Begleitung durch Spezialisten des Fachbereichs Erbrechts

Zur Nachlassregelung sind im Allgemeinen folgende Schritte notwendig:

  • ein erster Termin zur Eröffnung der Akte, der dazu dient, die vorliegenden Informationen vonseiten der Erben einzuholen (Sterbeurkunde, Familienstammbuch, Testamente, Eigentumstitel, Anschriften von Banken, Urkunden zu in der Vergangenheit vom Erblasser getätigten Schenkungen, etc.),
  • die Durchführung der Formalitäten im Vorfeld (Analyse und Zusammentragen von Dokumenten, Recherche bezüglich eventuell vorhandener letztwilliger Verfügungen durch Abfragen des Zentralregisters, etc.),
  • die Aufstellung der Aktiva und Passiva des Nachlasses anhand der vorliegenden Informationen,
  • die Erstellung der Urkunden zur Nachlassregelung (Offenkundigkeitsurkunden oder eidesstattliche Versicherungen, Erbschaftssteuererklärungen, Urkunden zur Grundbuchberichtigung, Liquidationsurkunden, Teilungen, etc.),
  • der Termin zur Unterzeichnung dieser Urkunden, im Rahmen dessen die Erben eine Erbfolgebescheinigung erhalten. Mit dieser Bescheinigung können die Erben gegenüber jeglichen Stellen ihre Erbenstellung belegen und die Freigabe von Bankkonten und/oder Lebensversicherungen beantragen.

Unsere Unterstützung

Die erforderliche Zeit zur Nachlassregelung hängt von der Komplexität der Akte und ihrer Spezifika ab. In der Regel verfügen die Erben über eine Frist von sechs Monaten, um die Erbschaftssteuererklärung einzureichen und die Erbschaftssteuern zu bezahlen.

Derzeit besteht unser Team aus acht auf Nachlassrecht spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Diese analysieren die Unterlagen sorgfältig, insbesondere um zu prüfen, ob der Nachlass defizitär ist, und die Erben bei ihrer Wahl, den Nachlass anzunehmen oder auszuschlagen, umfassend zu beraten.

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