Wirtschaftsrecht

Mit seiner Expertise im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und dem Steuerwesen, das mit diesen wirtschaftsrechtlichen Bereichen verbunden ist, unterstützt unser Team sowohl private als auch professionelle Akteure.

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie bezüglich der Möglichkeiten der Gründung unterschiedlicher rechtlicher Personen für Ihr persönliches Vermögen sowie bezüglich der Wahl der passenden Strukturen für Ihr beabsichtigtes Vorhaben, dessen Besteuerung und Ihre Ziele.

Wir unterstützen Sie über die gesamte Zeit des Bestehens der Gesellschaft hinweg durch die Erstellung der Urkunden zur Einbringung von Kapital, Abtretung von Gesellschaftstiteln, Erhöhung oder Minderung des Gesellschaftskapitals, Fusionen, Abspaltungen oder Regelungen der Gesamtrechtsnachfolge sowie allgemein bezüglich der strategischen und rechtlichen Führung Ihrer Gesellschaft.

Auch bei einer Aufgabe der Tätigkeit oder einer Auflösung der Gesellschaft helfen wir Ihnen gerne bezüglich der Abwicklungsmodalitäten.

Bei allen Vorhaben gilt es, die zu wählenden Strategien sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich der daraus hervorgehenden Besteuerung.

Gleichermaßen stehen wir mit unserer Expertise auch Vereinen, Stiftungen und Kongregationen bei den genannten Vorhaben zur Seite.

Unsere Abteilung „Gesellschaftsrecht“ arbeitet ferner eng mit unserer Abteilung „Vermögensgestaltung“ zusammen, sodass die Gesamtstrukturierung Ihres Vermögens im Blick behalten wird und Übertragungen zum richtigen Zeitpunkt und mit bestmöglichem Schutz aller Beteiligten geplant und durchgeführt werden können.

Durch diese Zusammenarbeit können überdies weitreichende Problematiken antizipiert, wie bspw. ein Unfall des Geschäftsführers, und entsprechende Regelungen getroffen werden (Vorsorgevollmachten, Vollmachten mit posthumer Wirkung, Anpassungen der Satzungsbestimmungen, Erstellung von Gesellschafterverträgen, etc.)

Unser Team berät Sie ferner bezüglich der Strukturierung und Durchführung von partizipativen Wohnprojekten (Zivile Immobiliengesellschaften, wie bspw. die Société Civile Immobilière d’Attribution (SCIA) oder die Société Civile de Construction de vente (SCCCV), Wohnungsbaugenossenschaften, etc.).

Handelsrecht

Wir beraten Sie in vielerlei Hinsicht bezüglich handelsrechtlicher Rechtsgeschäfte, so zum Beispiel:

Gewerbliche Pachtverträge und deren Erneuerungen:

Gewerbliche Pachtverträge werden für Immobilien geschlossen, in denen gewerbliche, industrielle oder handwerklichen Aktivitäten ausgeübt werden. Verpächter und Pächter sollten sicherstellen, dass ihre vertragliche Bindung entweder automatisch oder nach Wahl einem gewerblichen Pachtvertrag unterliegt.

In beiden Fällen können wir Ihnen das wirtschaftliche Interesse sowie die Auswirkungen der jeweiligen Vertragsgestaltung hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erläutern. Wir besprechen mit Ihnen die Rahmenbedingungen: Pachtzins, Auflagen, die Verteilung der Instandhaltungs- und Bauarbeitskosten über die Vertragsdauer (Minimum 9 Jahre, mit der Möglichkeit für den Pächter, diesen alle drei Jahre zu kündigen; oder für einen längeren, festgelegten Zeitraum), Verlängerungsrechte, Eviktionsentschädigungen, Möglichkeiten der Unterverpachtung, der Abtretung von Kapital oder der Pacht, Geschäftsverpachtungen, etc., um zielführend für alle Beteiligten ausgewogene Vereinbarungen zu treffen.

Ferner beraten wir Sie insbesondere bezüglich der Erneuerung von gewerblichen Pachtverträgen, gerade im Hinblick auf die Vereinbarung der Bedingungen des ursprünglichen Pachtvertrags mit den Änderungen gemäß dem PINEL-Gesetz vom 18. Juni 2014 (Erforderlichkeit der Erstellung von Übernahmeprotokollen zu Beginn der Pacht, Beschränkungen von fester Dauer, Rahmenbedingungen von Pachtzinsanpassungen, Deckelung von Höchstgrenzen, Wahl des Indexes und der Pachtzinsanpassung, Kostenverteilung, Steuern, Gebühren und Forderungen bezüglich der verpachteten Immobilie und dem damit verbundenen Inventar, Vorzugsrechte des Pächters im Verkaufsfall, etc.).

Gleichermaßen beraten wir Sie gerne bezüglich anderer Pachtvertragsformen: geschäftliche Pachtverträge, allgemeinrechtliche Pachtverträge, Wohnmietverträge, und vielem mehr.


Geschäftsabtretungen oder Pachtrechtsabtretungen

Pächter eines gewerblichen Pachtvertrags, die ihre Aktivität einstellen möchten, können ihr Geschäft oder ihr Pachtrecht abtreten. Wir begleiten sie bei diesem Vorhaben, unterstützen vorab bei der Wahl der Abtretungsform und beraten bezüglich der Auswirkungen:

Abtretungen der gesamten immateriellen Bestandteile (Klientel, Marke, Handelsname, Pachtrecht, Arbeitsverträge) und materiellen Elemente (Materialien, Mobiliar, Waren, Lager), die bei der Geschäftsabtretung eine Sachgesamtheit darstellen,

Alleinige Abtretungen des Pachtrechts, bspw. wenn der Zessionar eine andere Aktivität als der Zedent ausüben möchte. Dies erfordert gegebenenfalls eine Überprüfung der Miteigentumsregelungen, eine Genehmigung des Verpächters und eine Neuverhandlung der finanziellen Rahmenbedingungen des Pachtvertrags.