Institutionelle Klienten – Öffentliche Einrichtungen

Unsere Abteilung zur Beratung institutioneller Klienten ist vorwiegend in den Bereichen des Städtebaurechts, des Baurechts, des Umweltrechts und den damit verbundenen Thematiken tätig.

Begleitung institutioneller Klienten und öffentlicher Einrichtungen

Unser Team berät und unterstützt professionelle Akteure, öffentliche Einrichtungen und institutionelle Klienten bei ihren Vorhaben.

  • Unterstützung und Beratung von öffentlichen Einrichtungen in Rechtsfragen, sowohl bei der Gestaltung, Durchführung und Absicherung ihrer Vorhaben als auch bei komplexen Fragestellungen im Rahmen der Urkundenerstellung;
  • Verkauf und Erwerb von Aktiva (Grundstücke, Büroimmobilien/Gewerbeimmobilien, Brachflächen, etc.), Begleitung vermögensrechtlicher Schiedsverfahren.
  • Teilnahme an Besprechungsterminen zur operativen Umsetzung;
  • Planung von Bauvorhaben, private oder öffentliche Stadtplanungsinitiativen (Konzertierte Raumplanungsgebiete (ZAC), Siedlungen, Nationale Raumplanungsprojekte (OIN), Bauträgergeschäfte, etc.), von der Verfügbarkeit des Baugrunds bis hin zu Finanzierungsmaßnahmen.
  • Vorbereitung und Besprechung mit den Klienten:
    • der Urkundenentwürfe und Beschlüsse;und insbesondere der auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmten Vertragsklauseln.
  • Einrichtung einer Onlineplattformen zum Dokumentenaustausch (Data room).
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