Die Schenkung unter Ehepartnern

Durch die Schenkung unter Ehepartnern (oder Schenkung an den Längstlebenden) können die Ansprüche des Ehepartners am Nachlass erhöht werden.

Welche Rechte hat der überlebende Ehepartner, wenn Kinder vorhanden sind? Folgendes ist zu unterscheiden:

  • Sind gemeinsame Kinder vorhanden, so hat der überlebende Ehepartner die Wahl zwischen der Gesamtheit des Nachlasses zu Nießbrauch oder einem Viertel des Nachlasses im Volleigentum.  
  • Sind Kinder des Erblassers aus einer anderen Verbindung vorhanden, so hat der überlebende Ehepartner Anspruch auf ein Viertel des Nachlasses im Volleigentum und keine Wahlmöglichkeit. Hierfür sollte eine Schenkung unter Ehepartnern durchgeführt werden.


Durch die Schenkung unter Ehepartnern kann der dem überlebenden Ehepartner zustehende Anteil erhöht werden:

  • Entweder die Gesamtheit zu Nießbrauch
  • Oder ein Viertel im Volleigentum und Dreiviertel zu Nießbrauch
  • Oder der verfügbare Anteil (der Anteil, der nicht den Kindern vorbehalten ist).

Welchen Nutzen BiEtet die Schenkung unter Ehepartnern, Wenn Keine Kinder vorhanden sind?

Die Schenkung unter Ehepartnern erhöht den Anspruch des überlebenden Ehepartners, wenn der verfügbare Anteil gewählt wird, da die Eltern keine Pflichterben mehr sind. Zudem besteht eine gewisse Flexibilität, da der Ehepartner die seinem überlebenden Ehepartner gewährte Schenkung jederzeit widerrufen kann.

Ihr Notar kann Sie bezüglich der besten, an Ihre Bedürfnisse angepassten Möglichkeiten beraten.