Die einfache Adoption

Dem Adoptionsverhältnis liegt keine biologische Verwandtschaft, sondern eine gerichtliche Entscheidung zugrunde.

Folgendes Ist zu Unterscheiden:

Der Adoptionsprozess der einfachen Adoption ist flexibler als der einer Volladoption, da erstere für zu Adoptierende jeden Alters offen ist. Zudem ist die einfache Adoption in einigen Fällen die einzig mögliche Option, beispielsweise im Falle einer Adoption der Kinder des Ehepartners. Zudem kann die einfache Adoption unter gewissen Bedingungen widerrufen werden.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 17. Mai 2013 ist es für gleichgeschlechtliche Paare möglich, zu adoptieren. Sobald sie verheiratet sind, können sie gemeinsam adoptieren und vor allem ist es dann möglich, dass der Ehepartner das Kind seines gleichgeschlechtlichen Partners adoptiert.

Der Notar berät Familien, die adoptieren möchten. Seine Aufgabe ist es, den Parteien die Vorgehensweise zu erläutern und sie über die Konsequenzen ihres Vorhabens in familienrechtlicher, vermögensrechtlicher, steuerlicher, namensrechtlicher und juristischer Hinsicht zu beraten.

Er stellt die Geschäftsfähigkeit der beteiligten Parteien fest und stellt sicher, dass die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Nachdem er die Personenstandsunterlagen eingeholt hat, erstellt er eine Zustimmungsurkunde zur Adoption und gewährleistet somit das freie und aufgeklärte Einverständnis des Adoptierten. Bei einer Adoption Minderjähriger holt der Notar das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters ein.

Der Notar kümmert sich um die Zusammenstellung der Akte für den Rechtsanwalt, bewahrt das Original der Zustimmungsurkunde zur Adoption auf und erstellt Ausfertigungen davon für die Parteien. Nach Ablauf der zweimonatigen Widerspruchsfrist, die ab der Zustimmung der Parteien läuft, stellt der Notar für die Parteien die Bescheinigungen und die Zertifikate über den nicht erfolgten Widerspruch aus.

STEUERLICHER VORTEIL:

Bei der Erhebung der Steuern für unentgeltliche Übertragungen wird das Verwandtschaftsverhältnis, das durch eine einfache Adoption entsteht, im Allgemeinen nicht berücksichtigt. Infolgedessen werden, wenn einem einfach Adoptierten der Nachlass des Adoptierenden zufällt, die Steuern erhoben, die per Tarif für den Verwandtschaftsgrad der Blutsverwandtschaft festgelegt wurden (bspw. Onkel – Nichte), oder gemäß dem Tarif für Übertragungen zwischen nicht verwandten Personen.

Abweichend dazu gestattet das Gesetz dennoch, dass einige unentgeltliche Übertragungen gemäß der Steuertabelle für Verwandtschaftsverhältnisse in direkter Linie besteuert werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Adoptierte aus einer ersten Ehe des Ehepartners des Adoptierenden stammt, oder wenn er von dem Adoptierenden ununterbrochene Hilfen und Pflege erhalten hat, sei es in minderjährigem Alter für mindestens fünf Jahre, oder in minderjährigem und volljährigem Alter für mindestens zehn Jahre. Zudem gibt es weitere Sonderfälle, die der Notar seinen Klienten bei Besprechungsterminen im Vorfeld erläutern kann.