Vermietung: Vorteile eines notariellen Mietvertrags

Bei einem Wohnmietvertrag handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen einem Mieter (preneur) und einem Eigentümer/Vermieter (bailleur) geschlossen wird.

Bei Mietverträgen ist zwischen privatschriftlichen Mietverträgen, die direkt zwischen Privatpersonen geschlossen werden, und notariellen Mietverträgen, die von einem Notar vorbereitet und unterzeichnet werden, zu unterscheiden.

Der Notar händigt dem Eigentümer-Vermieter eine Abschrift des Vollstreckungstitels aus, der als Grundlage der Zwangsvollstreckung hinsichtlich der Verpflichtung des Mieters dient, so, als handele es sich um einen Gerichtsbeschluss. Diese Vollstreckbarkeit ist ein Privileg der notariellen Urkunde, welches die sofortige Zwangsvollstreckung unter den Bedingungen des Vertrags gestattet, ohne dass zuvor ein Gerichtsbeschluss eingeholt werden muss.

Der Mietvertrag kann somit in allen seinen Bedingungen durchgesetzt werden, ohne eine gerichtliche Entscheidung abzuwarten. Der Eigentümer übergibt seine Abschrift des Vollstreckungstitels für das weitere Vorgehen an einen Gerichtsvollzieher.

Aufgrund seiner Verpflichtung zur Neutralität ist es Ziel des Notars, die Interessen beider Parteien unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzesregelungen auszugleichen. Die gesetzlichen Anforderungen an ein Mietverhältnis haben sich in den letzten Jahren vervielfacht: Regelungen zum zumutbaren Mietraum, Vorgaben zur minimalen Flächen- und Raumgröße, obligatorische Gutachten, etc.

Denken Sie bei der Unterzeichnung eines Miet- oder Pachtvertrags, sei es zu Wohnzwecken, zu geschäftlichen, landwirtschaftlichen oder beruflichen Zwecken, sei es ein Vertrag von temporärer oder langfristiger Dauer, und unabhängig von der Höhe des Miet- bzw. Pachtzinses daher stets an eine notarielle Urkunde.