Der Ehevertrag (nach französischem Recht)

Möchten Sie heiraten und überlegen, einen Ehevertrag zu schließen?

Unterzeichnen Sie vor Ihrer Eheschließung keinen Ehevertrag, unterliegen Sie automatisch dem gesetzlichen Güterstand – in Frankreich der Errungenschaftsgemeinschaft (régime matrimonial légal de la communauté réduite aux acquêts). Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, den Güterstand frei zu wählen.

Welche Ehegüterstände können die künftigen Ehepartner per Ehevertrag vereinbaren und warum? Im Anschluss werden die dafür notwendigen Schritte erläutert.

Die Französischen Ehegüterstände:

  • Die Errungenschaftsgemeinschaft (communauté réduite aux acquêts),
  • Die Gütergemeinschaft (communauté universelle),
  • Die Gütertrennung (séparation de biens),
  • Die Zugewinngemeinschaft (participation aux acquêts).

Diese Ehegüterstände sind zivilgesetzlich durch den Code Civil geregelt, können aber, je nach Wunsch der Parteien, angepasst werden. Der Notar berät Sie unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation.

Signature du contrat de mariage

WARUM EINEN EHEVERTRAG SCHLIESSEN ?

Je nach Wunsch der künftigen Ehepartner können verschiedene Ziele verfolgt werden:

  • Schutz des Ehepartners (z.B. durch eine Gütergemeinschaft: Güter und Ersparnisse bündeln; oder durch eine Gütertrennung: seinen Ehepartner schützen vor durch berufliche Aktivitäten eines Ehepartners eventuell entstehenden Schulden, etwa bei geschäftlichen oder freiberuflichen Aktivitäten),
  • Schutz des derzeitigen und künftigen Vermögens,
  • Den Ehegüterstand und die vermögensrechtliche Situation in einer Patchworkfamilie anpassen,
  • Die Konsequenzen einer eventuellen Scheidung und die Aufteilung der Güter im Blick behalten,
  • Die Konsequenzen des Ablebens eines der Ehepartner vorausschauend bedenken.

Wie wird ein Ehevertrag geschlossen?

  • Der Beratungstermin beim Notar: Bei diesem Termin berät Sie Ihr Notar hinsichtlich des am besten zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Vorhaben passenden Güterstands.
  • Der Unterzeichnungstermin: Bei dem Ehevertrag handelt es sich um eine notarielle Urkunde. Die Mitwirkung des Notars ist gesetzlich vorgegeben, um die Interessen der Ehepartner bestmöglich zu schützen und sicherzustellen, dass der Vertrag aus freien Stücken geschlossen wird und den Willen der Parteien widerspiegelt.

Nach der Unterzeichnung des Ehevertrags händigt der Notar den künftigen Ehepartnern ein Zertifikat aus, das diese dann zwingend vor der Eheschließung dem Standesamt, in dem die Eheschließung stattfinden wird, zukommen lassen müssen.

Die Kosten eines Ehevertrags belaufen sich auf etwa 398,84 €. Dieser Betrag kann variieren, je nach Inhalt des Vertrags und eventuell in der Folge durchzuführenden Formalitäten (insbesondere dann, wenn Immobilien eingebracht werden).