Fallen Gesellschafteranteile in die französische Vermögenssteuer ?

Seit dem 1. Januar 2018 erstreckt sich die französische Vermögenssteuer ausschließlich auf Immobilienvermögen, das nicht gewerblich oder beruflich genutzt wird. Es stellt sich somit die Frage, ob Gesellschafteranteile in die französische Vermögenssteuer fallen.

Grundsätzlich unterliegen Gesellschafteranteile nicht der französischen Vermögenssteuer, es sei denn, die Gesellschaft besitzt Immobilienvermögen.

Für Eigentümer, die ihren Steuersitz nicht in Frankreich haben, erstreckt sich die französische Vermögenssteuer auf in Frankreich erworbene Immobilien ab einem Wert von 1.300.000,00 Euro, unabhängig davon, ob diese von natürlichen oder von juristischen Personen erworben werden.

Grundsätzlich werden Gesellschafteranteile nach dem Wert der Aktiva besteuert, die aus französischen Immobilien bestehen. Dies gilt auch für Gesellschafteranteile von juristischen Personen, die ihren Sitz außerhalb Frankreichs haben.

Nicht in die Vermögenssteuer fallen Immobilien, die zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken genutzt werden.